Die Staatsanwaltschaft dagegen obsiegt grösstenteils mit ihrer Berufung. So wird der Beschuldigte mit vorliegendem Urteil zusätzlich betreffend die Dossiers V._____ und Y._____ des bandenmässigen Raubs und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie betreffend das Dossier Y._____ des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Weiter findet eine Erhöhung der Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahre auf 6 ½ Jahre statt. Bei diesem Verfahrensausgang ist der auf den Beschuldigten entfallende Anteil der obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 (§ 18 VKD) vollumfänglich dem Beschuldigten aufzuerlegen.