Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 23. August 2022. Dass die Berufungsverhandlungen erst am 17. August 2023 und sodann am 22. September 2023 stattgefunden haben, ist mitunter darauf zurückzuführen, dass der amtliche Verteidiger des Beschuldigten zusätzliche Einvernahmen beantragt hat und selbst für eine Verzögerung des Berufungsverfahrens von mehr als drei Monaten gesorgt hat, indem er fünf Fristerstreckungsgesuche gestellt hat.