6.14. Der Beschuldigte macht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend und begründet dies mit der Dauer des Vorverfahrens sowie des erstinstanzlichen Verfahrens bis zur vorinstanzlichen Hauptverhandlung (Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 47). Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden.