Es gilt zu berücksichtigen, dass die Androhung ernstlicher Nachteile gegenüber der Anwendung von Gewalt weniger schwer wiegt. L._____ wurde jedoch angedroht, dessen Nacktbilder zu veröffentlichen und diversen Bekannten aus dem Familien- und Freundeskreis zuzustellen, was eine entsprechend grosse einhergehende Beeinträchtigung seiner persönlichen Freiheit zur Folge gehabt hätte. Da sich L._____ geweigert hat, die geforderte Schweigegeldsumme zu bezahlen, wurden Screenshots aus dem aufgenommenen Video denn auch tatsächlich veröffentlicht. Was den monetären Taterfolg – beim vollendeten Delikt – anbelangt, so geht es um einen vergleichsweise hohen Deliktsbetrag von Fr. 50'000.00.