Der Beschuldigte hat zwischen dem 17. und 19. November 2019 zusammen mit J._____ versucht, L._____ dazu zu bringen, ihnen Fr. 50'000.00 zu bezahlen, indem er L._____ angedroht hat, bei Nichtbezahlung die von dessen nacktem Körper erstellten Videoaufnahmen auf Facebook und Youtube zu veröffentlichen und an Freunde und Bekannte zu senden. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Androhung ernstlicher Nachteile gegenüber der Anwendung von Gewalt weniger schwer wiegt.