Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren hinsichtlich der einzelnen Hausfriedensbrüche von einem jeweils noch knapp leichten Tatverschulden und einer – bei isolierter Betrachtung – dafür angemessenen Einzelfreiheitsstrafe von jeweils 3 Monaten auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Hausfriedensbrüche mit den Raubüberfällen und den Widerhandlungen gegen das Waffengesetz einhergingen, was deren Gesamtschuldbeitrag als entsprechend geringer erscheinen lässt. Andererseits ist zu beachten, dass verschiedene Rechtsgüter betroffen waren. Insgesamt erscheint eine Erhöhung um 3 Monate auf 4 Jahre angemessen.