Andererseits ist es – soweit nicht tatbestandsbegründend – nicht einerlei, ob der Beschuldigte nebst der Begehung der Raubüberfälle Waffen getragen hat. Insgesamt ist die Strafe im Rahmen der Asperation für die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz um 3 Monate auf 3 Jahre und 9 Monate zu erhöhen. - 45 - 6.9. Betreffend die Hausfriedensbrüche ergibt sich Folgendes: