davon erfassten Deliktssummen als nicht mehr leicht bis mittelschwer zu bezeichnen. Insgesamt schwer wiegt sodann die Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit bzw. der psychischen und physischen Unversehrtheit der bei den Raubüberfällen bedrohten Personen. O1._____ leidet eigenen Angaben zufolge seit dem Raubüberfall und somit seit mehreren Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung, weshalb sie bis vor Kurzem nicht mehr gearbeitet habe. Aufgrund des Raubüberfalls könne sie nicht mehr an einem Schalter arbeiten. Sie habe seit dem Überfall Angst und sei schreckhaft. Ihr ganzes Leben sei am Tag des Überfalls durch die Täter zerstört worden.