6B_1223/2013 vom 4. Dezember 2014 E. 5.2). Mithin ist beim Raubüberfall, bei welchem es bei einem Versuch geblieben ist, entscheidend, welche Beute sich die Bande erhofft und auf welche sich ihr Handeln ausgerichtet hatte. Dabei versteht sich von selbst, dass bei einem bandenmässig begangenen Raubüberfall auf eine Postfiliale eine möglichst hohe Beute von mehreren Zehntausend Franken gemacht werden soll. Hingegen liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Bande – z.B. aufgrund eines Tipps oder Insiderwissens – um das Vorhandensein besonders hoher Geldbeträge im Tatzeitpunkt verfügt hätte.