Der Beschuldigte hat als Mitglied einer Bande innerhalb eines Monats vier Raubüberfälle begangen. Dabei hat er sich entweder alleine oder zusammen mit einem oder zwei weiteren Bandenmitgliedern (dem Mitbeschuldigten A._____ und mutmasslich F._____) Zugang in eine Postfiliale, eine Bank sowie zu zwei Tankstellenshops verschafft, hat den anwesenden Personen eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben angedroht, indem er auf diese die Schreckschusswaffe gerichtet hat und hat gegen diese teilweise auch Gewalt angewendet.