GA act. 5983). In Deutschland wurde er mit Urteil des Landgerichts Freiburg/Breisgau vom 13. November 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt (UA act. 113). Diese ausländischen Vorstrafen sind der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zufolge ebenfalls zu berücksichtigen (BGE 105 IV 225 E. 2; Urteil des Bundesgerichts 1B_88/2015 vom 7. April 2015 E. 2.2.1).