Zimmer 713 des BH._____ Hotel an der TX-Strasse […] in St. Gallen ohne Wissen von L._____ mittels getarntem Aufzeichnungsgerät wissentlich und willentlich Bildaufnahmen des unbekleideten Körpers von Letztgenanntem im Hotelbett erstellt habe. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom vorgenannten Vorwurf freizusprechen (Berufungserklärung S. 1). 4.2. Gestützt auf die vorgängig gemachten Ausführungen erachtet es das Obergericht als erstellt, dass der Beschuldigte gemäss gemeinsamem Tatentschluss zusammen mit J._____ am 16. November 2019 im Hotelzimmer des BH._____ ohne Wissen und somit auch ohne Einwilligung von L._____ Nacktaufnahmen von diesem erstellt hat.