Aus einem WhatsApp-Chat zwischen J._____ und dem Kontakt «[…] neu Schweiz» mit der Rufnummer […]» geht hervor, dass es sich bei diesem Kontakt um den Erpresser handelt. Sein Aufenthaltsort sei die SZ-Strasse […] in SQ._____, wo sich das Gasthaus M._____ befindet. Der Beschuldigte bewohnte damals das Zimmer Nr. 9 im Gasthaus M._____ an der SZ-Strasse […] in SQ._____ (UA act. 4188). Die vorgenannte Nummer wurde damals durch den Beschuldigten verwendet, was aus den Ermittlungen zum bandenmässigen Raub bekannt ist (UA act. 4182 f.; 4232).