Die Mittäterin, J._____, wurde betreffend den angeklagten Sachverhalt mit Strafbefehl des Untersuchungsamts St. Gallen vom 9. März 2020 wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie wegen versuchter Erpressung, begangen zwischen dem 16. und 19. November 2019, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'300.00 verurteilt (vgl. Strafregisterauszug J._____; vgl. Strafbefehl UA act. 282 f.). Die Anfrage bei Facebook hat ergeben, dass das Facebook-Profil mit dem Namen «[…]», von welchem aus L._____ für das Treffen kontaktiert wurde (UA act. 3863), J._____ Profil war (UA act.