sein, Fr. 50'000.00 zu bezahlen, ansonsten die Aufnahmen aus dem Hotelzimmer an seine Familie und sämtliche Freunde und Bekannte gesendet würden. Er wisse, dass es sich bei der Person mit der albanischen Nummer um einen Mann handle, weil dieser ihn auch telefonisch kontaktiert habe, weshalb er dessen Stimme gehört habe. Weil er nie Geld übergeben habe, sei anschliessend mit den von ihm erstellten Fotos ein falsches Facebook-Profil mit seinem Namen erstellt worden und die Fotos seien an Verwandte verschickt worden (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 37 ff.).