Es muss somit eine Vermögensverfügung vorgenommen werden. Der subjektive Tatbestand setzt Vorsatz voraus, wobei Eventualvorsatz genügt, sowie Bereicherungsabsicht. Lässt sich das Opfer nicht einschüchtern, liegt ein Versuch vor. 3.3. 3.3.1. Das Obergericht erachtet es gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen als erstellt, dass der Beschuldigte in Mittäterschaft mit J._____ versucht hat, L._____ dazu zu bringen, ihnen Fr. 50'000.00 zu bezahlen, indem der Beschuldigte L._____ angedroht hat, die von dessen nacktem Körper erstellten Aufnahmen im Unterlassungsfall auf Facebook und Youtube zu veröffentlichen und an Freunde und Bekannte zu senden: