Anlässlich der Tat führte einer der beiden Täter einen Vorschlaghammer mit einem Holzstiel mit sich (UA act. 3606). Genau ein solcher Vorschlaghammer wurde im Zimmer des Beschuldigten im Gasthaus M._____ an der SZ-Strasse […] in SQ._____ anlässlich der Hausdurchsuchung gefunden (UA act. 4754; 4627; 5641). Dieser weist eine überaus grosse Ähnlichkeit zum anlässlich des Raubs verwendeten Vorschlaghammer auf. So erscheinen diese bei einem direkten Vergleich gleich gross und breit und weisen denselben Holzstiel, dieselben Farben sowie dieselbe Beschaffenheit auf (vgl. UA act. 3606 und 4627). Dass das Opfer O5._