Erst nach dem Erscheinen der weiteren Angestellten O4._____ und nachdem O5._____ lautstark auf sich aufmerksam gemacht habe, hätten sich der Beschuldigte - 26 - und A._____ zum Fluchtfahrzeug begeben, um mit dem erbeuteten Bargeld von Fr. 4'851.00 zu flüchten. 2.4.3. Bandenmässiger Raub 2.4.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am 11. November 2019 im Tankstellenshop._____ in Y._____ zu einem Raubüberfall gekommen ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch seine Täterschaft (GA act. 6174; UA act. 4845; 4851).