a WG schuldig gemacht zu haben, indem er am 11. November 2019 gegen 03.56 Uhr zusammen mit A._____ unter Mitnahme der Schreckschusswaffe Bruni P4, welche er als albanischer Staatsbürger ohne Waffentragbewilligung getragen habe, und eines Vorschlaghammers den Tankstellenshop._____ an der SR-Strasse […] in Y._____ ausgeraubt habe, indem er und A._____ mit schwarzen Strümpfen maskiert zum Zweck der Begehung des Raubüberfalls den Shop betreten und gegen die Angestellte O5._____ Gewalt angewendet hätten, indem sie diese an den Haaren gepackt und sie zu Boden gedrückt hätten, um sie zur Öffnung der Kasse und des Tresors zu bringen. Erst nach dem Erscheinen der weiteren Angestellten O4.__