Um 20.59 Uhr und somit rund 15 Minuten nach der Tatbegehung wurde ein Antennenstandort auf der Autobahnraststätte in Würenlos registriert. Für die Strecke vom Tatort bis zur Raststätte von 29 Kilometern spät abends wäre grundsätzlich mit einer Streckenzeit von ca. 18 Minuten zu rechnen (vgl. Google Maps, Routenplaner). Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass die Täter die vorgenannte Strecke nach der Tatbegehung und somit auf der Flucht und unter Zeitdruck innerhalb von 16 Minuten zurücklegen konnten. Anschliessend verschoben sich diese via Neuenhof ab 21.45 Uhr nach SQ._____ und blieben bis am nächsten Tag dort (UA act. 1073 ff.). Dies lässt vermuten, dass der Mitbeschuldigte A._