_, betreffend welchen C._____ angegeben hat, dass dieser durch den Beschuldigten begangen worden sei. Hinzukommt schliesslich, dass die im durch den Mitbeschuldigten A._____ gefahrenen Personenwagen sichergestellte Schreckschusspistole in Bezug auf Waffenart (Selbstladepistole mit Spannabzug), Grösse, Kontur und Form eine grosse Ähnlichkeit mit derjenigen Pistole aufweist, welche anlässlich der Tatbegehung in X._____ verwendet worden ist (UA act. 3429; 1172; 3711 ff.).