4610; 4614). Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten, wonach diese Befragung von C._____ nicht verwertet werden könne (Protokoll Berufungsverhandlung von 22. September 2023 S. 49), ist festzuhalten, dass diese sehr wohl verwertbar ist, wurde diese Befragung doch unter Wahrung des Teilnahmerechts des Beschuldigten durchgeführt. Diese Aussage von C._____ ist glaubhaft. Es kann ausgeschlossen werden, dass dieser durch eine Belastung des Beschuldigten sich selbst oder seinen Bruder schützen wollte. Wäre dies tatsächlich der Fall, so hätte er die durch ihn begangenen Raubüberfälle in V._____ vom 16. September 2019 sowie in W._____ nicht eingestanden (Strafverfahren in Sachen C.