Weiter für die Täterschaft des Beschuldigten spricht der morphologische Bildvergleich des Forensischen Instituts Zürich vom 12. Mai 2020. Für diese Untersuchung sind morphologische Merkmale der unbekannten Täterschaft mit denjenigen des Beschuldigten visuell sowie über Proportionsuntersuchungen verglichen und mittels einer ganzheitlichen Beurteilung auf Formengleichheit geprüft worden. Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass der Vergleich der Einzelaufnahmen der Überwachungskamera der Bank 1.__