__ sechs Tage nach dem Raubüberfall gefragt hat, ob dieser sich habe erholen können. Daraufhin hat A._____ per SMS-Nachricht geantwortet: «Und du?» (UA act. 1116). Im Übrigen ist weiter zu berücksichtigen, dass der Raub vom 17. Oktober 2019 lediglich sechs Tage nach demjenigen in S._____ verübt worden ist und dass die beiden Ortschaften sehr nahe beieinanderliegen, trennen diese doch lediglich vier Kilometer (vgl. Google Maps, Routenplaner). Auch dies legt nahe, dass es sich bei den Tätern des Raubs in S._____ um dieselben Täter wie beim Raub in X._____ handelt. Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Mitbeschuldigte A._____ im Tatzeitpunkt in X._____ und sogar im selben Gebäude,