Der Beschuldigte habe gemäss dem gemeinsamen Tatplan mit A._____ alleine die Bankfiliale mit einer Wollmütze, einer Sonnenbrille sowie einem Schal maskiert betreten und habe die ihm von A._____ überlassene Schreckschusswaffe Bruni P4 als albanischer Staatsangehöriger verbotenerweise auf sich getragen. Der Beschuldigte sei hinter den Schalter an die Bankmitarbeiterin O7._____ herangetreten, habe die Schreckschusswaffe aus seiner Jackentasche hervorgezogen und diese aus ca. einem Meter auf Kopfhöhe von O7._____ gerichtet, wobei er seinen Finger am Abzug gehabt habe. Er habe gesagt: «Überfall, kein Scheiss machen!» und «Geld!».