gehandelt hat. Es lag eine Organisation im Sinne einer Arbeitsteilung vor, wie auch eine Intensität des Zusammenwirkens, sodass von einem stabilen Team gesprochen werden kann. So war der Beschuldigte stets für das Betreten der Tatorte zuständig, während der Mitbeschuldigte A._____ jeweils die Schreckschusswaffe organisierte und teilweise die Tat aufgrund seiner Ortskenntnis plante und das Fluchtfahrzeug fuhr. Dass A._____ nicht bei sämtlichen Delikten den Tatort betreten hat, vermag die Bandenmässigkeit nicht zu verhindern, ist doch nicht zwingend erforderlich, dass alle Mitglieder der Bande bei der Ausführung direkt mitwirken.