__ sowie mutmasslich mit F._____. Dass der Beschuldigte innerhalb von bloss einem Monat insgesamt vier Raubüberfälle mit weiteren Tätern begangen hat, zeigt, dass er sich mit diesen mit dem Willen zusammengeschlossen hatte, inskünftig noch weitere gleichartige Delikte zu begehen. Dass dieser Zusammenschluss nur einen Monat andauerte und damit kurzlebig war, vermag gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. oben) nichts daran zu ändern, dass der Beschuldigte als Mitglied einer Bande - 15 -