2.1.2.5. Der Beschuldigte hat am 11. Oktober 2019 mit dem Willen, einen Raub zu begehen, zusammen mit A._____ und mutmasslich F._____ die Postangestellten O1._____ und O6._____ in die Postfiliale in S._____ hineingedrängt, sie überwältigt, zu Boden gedrückt und mit Klebeband resp. Kabelbindern gefesselt und diese unter vorgehaltener Schreckschusswaffe bedroht, gegen diese Gewalt angewendet und diesen eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben angedroht. Nachdem es nicht möglich war, den Tresorraum aufzuschliessen, liessen die Täter die gefesselten Angestellten zurück und entfernten sich ohne Deliktsgut vom Tatort, weshalb es hinsichtlich des Raubs bei einem Versuch geblieben ist.