Eine Verschleppung der DNA-Spur kann ausgeschlossen werden. Nachdem die DNA des Beschuldigten auf zwei Gegenständen am Tatort festgestellt werden konnte, müsste seine DNA zweimal hintereinander verschleppt worden sein, was höchst unwahrscheinlich wäre. Ein zweifacher indirekter DNA-Transfer kann deshalb vorliegend ausgeschlossen werden. Daran ändert – entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 49) – auch nichts, dass das Opfer O1._____ angegeben hat, dass sämtliche Täter Handschuhe getragen hätten (Protokoll Berufungsverhandlung vom 22. September 2023 S. 12). So ist diese Aussage von O1._____