1.2. Der Beschuldigte beantragt, auf die Berufung der Staatsanwaltschaft sei nicht einzutreten. Er begründet dies damit, dass die Berufungsanmeldung nicht innerhalb der zehntätigen Frist und somit verspätet erfolgt sei sowie -7- mit dem Argument, wonach die Berufung der Staatsanwaltschaft dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspreche, da diese nur gegen die den Beschuldigten sowie den Mitbeschuldigten A._____ betreffenden Urteile, nicht jedoch im den Mittäter C._____ betreffenden Verfahren erhoben worden sei (Protokoll Berufungsverhandlung vom 17. August 2023 S. 3; 37).