3.2. Mit Berufungserklärung vom 25. August 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, der Beschuldigte sei zusätzlich des mehrfachen bandenmässigen Raubs (Dossiers V._____ und Y._____), der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Dossiers V._____ und Y._____) und des Hausfriedensbruchs (Dossier Y._____) schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 7 Jahren zu bestrafen. 3.3. Am 14. Oktober 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.