11.2. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau diese Entschädigung (abzüglich Auslagen für die Übersetzung) im Umfang von 80% und somit in der Höhe von Fr. 14'580.90 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 23. August 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vollumfänglich freizusprechen.