Total Fr. 38'146.10 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss a und e im Gesamtbetrag von Fr. 37'925.10 im Umfang von 80 %, mithin in der Höhe von Fr. 30'340.10, sowie die Anklagegebühr von Fr. 3'250.00 im Umfang von 80 %, mithin in der Höhe von Fr. 2'600.00, auferlegt. Die Restanz sowie die Übersetzungskosten werden auf die Staatskasse genommen. 10. 10.1. Es wird davon Vormerk genommen, dass der Kanton Basel-Landschaft den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Herrn Rechtsanwalt Silvio Bürgi, bereits in der Höhe von Fr. 4'216.75 (inkl. Fr. 324.70 MwSt) entschädigt hat.