1. [in Rechtskraft erwachsen] In Bezug auf den Anklagevorwurf der mehrfachen Tätlichkeiten betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis und mit 31. Juli 2020 gemäss lit. b der Anklageschrift wird das Verfahren zufolge Rückzugs des Strafantrages eingestellt. 2. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. - 13 - 3.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 3'320.00 auszurichten.