Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. März 2022, also rund 9 ½ Monate nach der Beweisverfügung, gab der Verteidiger des Beschuldigten zu Protokoll, dass er erst an diesem Tag darüber informiert worden sei, dass beide Ehegatten keine Aussagen tätigen wollen. Die Zeugin bestätigt diesen auf hinreichender Überlegung getroffenen Entscheid auf Nachfrage des Bezirksgerichtspräsidenten explizit. Angesichts dieses Umstands kann weder dem Bezirksgericht noch der - 11 -