vollumfänglich verwertbar. Der Beschuldigte sei deshalb wegen mehrfacher Nötigung und mehrfacher Tätlichkeiten für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 23. September 2020 schuldig zu sprechen, wofür er mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 60.00 (Probezeit 3 Jahre) sowie einer Busse in der Höhe von Fr. 1'500.00 zu bestrafen sei, unter den üblichen Kostenfolgen (vgl. Berufungsbegründung S. 2 f.).