4. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Patrick Bürgi, Rechtsanwalt, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 4'962.70 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 354.80) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen. -4- 2.2. Mit Eingabe vom 17. März 2022 meldete die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das ihr gleichentags im Dispositiv zugestellte Urteil an. Das begründete Urteil wurde ihr in der Folge am 22. August 2022 zugestellt.