1. In Bezug auf den Anklagevorwurf der mehrfachen Tätlichkeiten betreffend den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis und mit 31. Juli 2020 gemäss lit. b der Anklageschrift wird das Verfahren zufolge Rückzugs des Strafantrages eingestellt. 2. Im Übrigen wird der Beschuldigte A._____ von Schuld und Strafe freigesprochen. 3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates.