1. Einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 60.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren 2. Einer Busse von CHF 2'500.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'000.00 Rechnungsbetrag CHF 3'500.00 4. Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.