Zwischen dem 01.01.2020 und dem 23.09.2020, ging der Beschuldigte die Geschädigte in Q._____, R-Strasse 23, mehrfach tätlich an, indem er diese zwischen Juli und September 2020 mindestens vier Mal würgte, ihr mehrfach mit der Hand ins Gesicht schlug, ihr mindestens ein Mal mit der Faust auf den Kopf schlug und ihr mindestens ein Mal mit dem Fuss gegen deren Beine kickte. Diese Einwirkungen des Beschuldigten auf die Geschädigte hatten keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge, überschritten jedoch das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass.