Zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.09.2020, genaue Zeitpunkte nicht bekannt, drohte der Beschuldigte der Geschädigten in Q._____, R-Strasse 23, mehrfach damit, dass falls sie ihn verlassen oder wenn sie nichts mache oder nicht das mache was er oder seine Eltern von ihr verlangten, er sich und die gemeinsamen Kinder umbringen werde. Durch diese Drohungen fühlte sich die Geschädigte im genannten Zeitraum gehalten, die Beziehung zum Beschuldigten aufrecht zu erhalten und seine Wünsche zu erfüllen.