und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 3'300.00, Probezeit 4 Jahre, [in Rechtskraft erwachsen] verurteilt. 2.2. Die vorläufige Festnahme von 3 Tagen (20. September 2021 bis 22. September 2021) wird auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 7. März 2018 gewährten bedingten Strafvollzugs für die Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 100.00 wird verzichtet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgender beschlagnahmter Gegenstand wird eingezogen: - Sackmesser rot (in den Akten, UA act. 160)