Weitere Faktoren, welche sich strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Insbesondere erweist sich die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten als durchschnittlich. Dass der Beschuldigte selbständig eine Einzelunternehmung im Bereich […] betreibt und seine kranke Mutter pflege (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 38), vermag daran nichts zu ändern. Der Freiheitsentzug bewirkt für jede beruflich sowie sozial integrierte Person eine Härte und führt insoweit zu keiner Strafminderung;