Ausserdem lief gegen den Beschuldigten zum Zeitpunkt der Begehung der versuchten schweren Körperverletzung ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst (UA act. 1). Der Beschuldigte wurde diesbezüglich inzwischen mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 21. Juni 2022 schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 200.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00 verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Auch wenn es sich dabei lediglich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelte, hätte dieses laufende Strafverfahren eine zusätzliche Warnwirkung auf den Beschuldigten haben sollen.