3.2.3. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Deliktsbegehung zweifach vorbestraft. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 3. Februar 2016 wegen versuchten Betrugs zu einer teilbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 100.00, wovon 90 Tagessätze bedingt mit einer Probezeit von 3 Jahren ausgesprochen wurden, verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 7. März 2018 wurde er zudem wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 100.00, Probezeit 4 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00 verurteilt.