Zudem ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte B. aus Rache angriff. Der Beschuldigte sagte aus, B. sei mit einem Kollegen ein paar Tage vorher auf seinen Sohn C. losgegangen, wodurch sein Sohn Prellungen erlitten habe (GA act. 61 f.). Wegen dieses Vorfalls sei er zornig gewesen (GA act. 65). Ausserdem war B. der neue Freund der Ex-Freundin seines Sohnes C., welche C. den gemeinsamen Sohn D. vorenthalten und unter anderem in den sozialen Medien behauptet hätte, nicht C., sondern B. sei der Vater von D. (GA act. 66 f., 85).