nicht mehr sagen (UA act. 86). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er mehrmals aus, das Adrenalin sei ihm hochgegangen und er habe schwarz vor den Augen gesehen (GA act. 62 f., 65). Er sei wegen der Auseinandersetzung zwischen seinem Sohn C. und B. zornig gewesen (GA act. 65). Schliesslich sagte der Beschuldigte selbst aus, er habe nicht kontrolliert geschnitten (GA act. 66). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte aus, es sei alles so schnell gegangen, er habe nur rot vor den Augen gesehen und ihm sei das Adrenalin hochgegangen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23, 26, 29). Ausserdem bestätigte er, dass man in einer solchen Situation den