Gemäss dem Gutachten des IRM vom 29. September 2021 werde dem eindringenden scharfen oder spitzen Werkzeug mit Ausnahme von Knochen und verkalkten Knorpeln kein relevanter Widerstand mehr entgegengesetzt, der wesentlichen Einfluss auf die Wundtiefe haben könnte. Insofern und unter Berücksichtigung, dass es sich bei einem Angriff mit einem scharfen oder spitzen Gegenstand in der Regel [wie auch vorliegend] um einen dynamischen Vorgang handle, sei es nicht vorstellbar, dass die Klingenführung, die exakte Lokalisation und die Eindringtiefe durch die angreifende Person gezielt gesteuert werden könne (UA act. 148). Dafür sprechen auch die Aussagen des Beschuldigten.