So erfolgte die erste Bewegung gegen den Brustbereich schnell und kraftvoll nach vorne, sodass es unmöglich erscheint, dass der Beschuldigte in dieser Situation in der Lage war, zu kontrollieren, ob es zu Schnitt- oder auch zu Stichverletzungen kommt und wo und wie tief er mit dem Messer auf sein Opfer einwirkt. Auch bei der nachfolgenden Situation im Eingangsbereich ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte seinen Einsatz mit dem Messer im Brustbereich von B. so steuern konnte, dass er nicht mit lebensgefährlichen Verletzungen rechnen musste, da es sich entgegen der Ansicht des Beschuldigten sehr wohl um ein dynamisches Geschehen