Wenn in einer Auseinandersetzung unkontrolliert mit einem Messer in den Bauch eines Menschen gestochen wird, wird gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung generell ein hohes Risiko einer tödlichen Verletzung geschaffen. Das Bundesgericht nimmt in solchen Fällen sogar Eventualvorsatz auf Tötung an (Urteil des -7- Bundesgerichts 6B_759/2021 vom 16. Dezember 2021 E. 1.3.2 mit Hinweisen, insb.: Urteile des Bundesgerichts 6B_774/2020 vom 28. Juli 2021 E. 2.5 [einzelner Stich in den Oberbauch mit einem Messer mit 8 cm Klingenlänge], 6B_991/2015 vom 24. Mai 2016 E. 3.4 [einzelner Stich in den Oberbauch mit einem Klappmesser mit 7 cm Klingenlänge]).